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Zugang zu Leistungen

■ betr.: „Letzter Ausweg Camping“, taz.bremen vom 16. 10. 13

Die Aussage, dass rumänische und bulgarische Staatsbürger*innen ab Januar 2014 einen sozialversicherungspflichtigen, vulgo 450-Euro-Arbeitsplatz benötigen, um einen erfolgreichen Antrag nach SGB II zu stellen, stimmt nicht: Unionsbürger*innen besitzen ein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen als „nur zur Arbeitsuche“ und dürfen vom Alg II nicht ausgeschlossen werden als „Arbeitnehmer“ oder „Selbständige“, wenn sie eine nicht nur völlig untergeordnete oder nebensächliche Berufstätigkeit ausüben (§ 2 Abs. 2 FreizügG/EU). Dafür reichen nach der Rechtsprechung des EuGH eine Tätigkeit von mindestens sechs bis acht Wochenstunden und ein Einkommen von monatlich circa 150 Euro bis 300 Euro (LSG NRW 7. 11. 2007 – L 20 B 184/07 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg 14. 11. 2006 – L 14 B 963/06 AS ER). Ein Minijob oder eine selbständige Tätigkeit in vergleichbarem Umfang ist ausreichend, der Nachweis einer Kranken- beziehungsweise Sozialversicherung nicht erforderlich.

Das ist dabei nicht nur „Haarspalterei“, sondern für die Betroffenen oftmals ein Unterschied „ums Ganze“. Bereits jetzt ist es aber auch oftmals möglich, Leuten mit oben genannter Staatsbürgerschaft Zugang zu Leistungen nach SGB II zu beschaffen: Konkrete Hilfe (und ganz viel Erfahrung in dieser Frage) gibt es zum Beispiel beim Bremer Erwerbslosenverband BEV (www.bev-bremen.de).

 EDGAR ANDRE, über taz.de