Nichts geht mehr

Ordnungsämter machen private Wettbüros in NRW dicht. Buchmacher klagen jetzt vor den Verwaltungsgerichten

DÜSSELDORF taz ■ Die ersten Ordnungsämter gehen nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts nun gegen private Wettbüros vor. In Bocholt (Kreis Borken) wurde gestern ein Büro von Beamten der städtischen Ordnungsbehörde zwangsweise geschlossen und versiegelt. Ein zweiter Betrieb stellte die Geschäftstätigkeit inzwischen ein, teilte die münsterländische Kommune mit.

Auch andere NRW-Städte wie Bonn, Dorsten oder Herten hatten ordnungsrechtliche Schritte gegen Wettbüros angekündigt. Hintergrund der Schließungswelle: Die Karlsruher Richter hatten dem Staat unter bestimmten Bedingungen gestattet, an seinem Jahrzehnte alten Monopol auf Sportwetten festzuhalten. Daraufhin wies NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) Anfang April die Bezirksregierungen und Kommunen an, die illegale Veranstaltung und Vermittlung von Wetten zu unterbinden.

Einige Buchmacher wehren sich allerdings mit juristischen Mitteln. So laufen allein beim Verwaltungsgericht Münster drei Eilverfahren auf vorläufigen Rechtsschutz. Dies bestätigte ein Justizsprecher gestern auf taz-Anfrage. Die Betreiber werten die drohende Schließung ihrer Geschäfte als Verstoß gegen die Gewerbefreiheit in der EU.

Angeblich drohen den Bundesländern wegen des obrigkeitsstaatlichen Vorgehens gegen Wettbürobesitzer Schadensersatzklagen in Millionenhöhe. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Europarechtsexperte Ulrich Karpenstein im Auftrag mehrerer ausländischer Wettanbieter verfasst hat, berichtete das Handelsblatt. Soweit den Buchmachern „Schäden und Gewinnausfall entstehen, stehen diesen Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts zu“, heiße es in dem Gutachten.

MARTIN TEIGELER