A 20-Neubau vor Gericht

UMWELT Die Autobahn soll an den Höhlen des Segeberger Kalkbergs vorbeiführen. Dort hausen Tausende Fledermäuse

Die Frage, ob die Küsten-Autobahn A 20 im Raum Bad Segeberg weitergebaut werden kann, hat am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu sowie Gemeinden und Privatleute hatten gegen die Planung des Landes Schleswig-Holstein geklagt.

Die Umweltschützer sehen den Bestand eines europaweit bedeutenden Fledermausvorkommens gefährdet. In den als Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet ausgewiesenen und damit streng geschützten Segeberger Kalkberghöhlen leben bis zu 20.000 Fledermäuse aus 15 Arten, die hier ihr Winterquartier beziehen. Das Gebiet gilt als das größte Fledermausrevier Deutschlands. „Es sind sich wohl alle im Saal einig, dass dies ein bedeutendes Habitat ist“, sagte der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Wolfgang Bier, zu Beginn der Verhandlung.

Die Naturschützer wie auch das Bundesamt für Naturschutz kritisieren, dass das Fledermausaufkommen und vor allem die Hauptflugrouten der Tiere vom Land nicht detailliert genug erforscht wurden, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten. „Wir hoffen auf einen Gerichtsentscheid zur Verlegung der Autobahn-Trasse“, sagte Stefan Lüders von der Landesstelle Fledermausschutz und -forschung am Rande des Prozesses.

Der Gutachter des Landes, Ulrich Mierwald, betonte, man gehe davon aus, dass in diesem Gebiet überall Fledermäuse seien und wolle deshalb den Schutz an geeigneten Stellen errichten.

Wann das Gericht seine Entscheidung verkündet, war noch nicht klar.  (dpa)