Klage gegen Kohlekraftwerk

BERLIN taz | Gegen den Bebauungsplan für ein Steinkohlekraftwerk in Brunsbüttel haben Umweltverbände und ein Anwohner vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Klage eingereicht. Der Konzern GDF Suez – ehemals Electrabel – plant hier einen 800-Megawatt-Block. Die Klagegemeinschaft stützt sich auf Fehler und Mängel im Bebauungsplan, den die Stadt Brunsbüttel aufgestellt hatte.

Explizit bezieht sie sich dabei auf das sogenannte Datteln-Urteil: Der Bebauungsplan für das Eon-Kohlekraftwerk in Nordrhein-Westfalen war dort jüngst gerichtlich aufgrund zahlreicher Fehler für unwirksam erklärt worden. Die Umweltschützer sehen Parallelen: Auch in Brunsbüttel würden Lärm- und Feinstaub-Grenzwerte überschritten und würde kein ausreichender Abstand zu benachbarten Wohngebieten eingehalten. Statt der geplanten 400 Meter müssen zwischen Wohnbebauung und Kraftwerk nach Ansicht der Kläger mindestens 1.500 Mete liegen. Neben GDF Suez planen auch die niedersächsische Getec und die Stadtwerke-Kooperation Südweststrom in Brunsbüttel neue Kohleblöcke mit einer Gesamtleistung von 2.600 Megawatt. RENI