Heiminsassen misshandelt

Wegen Misshandlung von drei schwer behinderten Heimbewohnerinnen ist eine 51-jährige Krankenschwester am Mittwoch zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Mitarbeiterin eines Heims in Hellersdorf hatte nach Überzeugung des Amtsgerichts Tiergarten drei Frauen im Alter von 66 bis 88 Jahren an den Kopf geschlagen. Zu den Übergriffen war es im Jahr 2002 gekommen, als die – inzwischen verstorbenen – Frauen gebadet oder gefüttert wurden. Die seit mehr als zehn Jahren im Heim beschäftigte Stationsschwester bestritt die Vorwürfe. Das Gericht stützte sein Urteil auf die Angaben einer damaligen Pflegekraft. Sie habe gesehen, wie die Frauen von der Angeklagten geschlagen und beschimpft worden seien. Der Richter sagte, es gebe keinen Grund, an den Aussagen zu zweifeln. Die Strafe solle auch zur Abschreckung dienen. Angesichts des Personalmangels äußerte das Gericht ein gewisses Verständnis dafür, dass die Arbeit besonders bei komplizierten Patienten nur schwer zu schaffen sei. dpa