Gericht: Sieg für Gelöbnis-Gegner

Im Streit um das Versammlungsrecht muss die Bundeswehr eine herbe Niederlage einstecken. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat gestern den Sondernutzungsbescheid des zuständigen Bezirksamts von Juli 2004 aufgehoben. Dieser Bescheid räumte der Bundeswehr „bis auf Widerruf“ für jeden 20. Juli eines Jahres das Hausrecht für einen weiträumigen Bereich um den Sitz des Verteidigungsministeriums ein. Das Sondernutzungsrecht in den Jahren 2004 und 2005 wurde vom Gericht für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte die antimilitaristische Initiative „Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär“. Jedes Jahr hatte sie am 20. Juli gegen das „Feierliche Gelöbniss“ von Bundeswehrrekruten demonstriert und versucht, mit lautstarkem Protest die Feierlichkeiten akustisch zu stören. Dies war in den vergangenen Jahren jedoch nicht mehr möglich, weil die Bundeswehr über ihr eigenes Gelände im Bendlerblock hinaus ein Sondernutzungsrecht über die umliegenden Straßen zugesprochen bekam. FLEE