EUGH ZU AUSLANDS-BAFÖG
: Ansprüche deutscher Studenten gestärkt

LUXEMBURG | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den BAföG-Anspruch deutscher Studenten gestärkt, die im Ausland studieren. Demnach darf die Gewährung der finanziellen Unterstützung von Auslandsstudien künftig nicht mehr allein daran gebunden werden, dass der Studierende einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, wie das Gericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. Laut einem zweiten Urteil müssen auch kürzere als in Deutschland übliche Ausbildungen gefördert werden. (afp)