Besetzer bleibt straffrei

PROZESS Tempelhof-Fan: Verfahren eingestellt

Das Landgericht hat am Montag das Verfahren gegen einen Tempelhof-Besetzer wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dem 25-Jährigen war Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen worden. Er muss lediglich 100 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Der Aktivist war im Juli 2009 mit elf anderen Personen auf das abgezäunte Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof eingedrungen und auf das Flachdach eines Trafohäuschens geklettert. Als die Polizei das Dach räumte, kam es zu einem kurzen Handgemenge. Dabei hielt der Angeklagte eine Frau zurück, die von einem Polizisten weggezogen wurde.

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch sei aber niemals erhoben worden, sagte der Anwalt des Angeklagten der taz. Deswegen sei es zweifelhaft, ob die Polizei überhaupt befugt war, einzugreifen. JONAS GROSSMANN