in kürze STRAHLUNG AUF DEM DACH
: Kein Schutz

Vermieter dürfen auch gegen den Willen ihrer Mieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Mietshauses installieren lassen. Nach einem Urteil des BGH gilt das selbst dann, wenn einer der Mieter einen Herzschrittmacher hat und sich deshalb durch Strahlung besonders gefährdet sieht, so ein BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 74/05). (dpa)