KOMMENTAR: EIKEN BRUHN ÜBER HÖHERE MIETKOSTEN
: Zu kleine Wohnungen

Es ist erst einmal gut, dass die Sozialsenatorin neue Mietobergrenzen festlegt und damit Klarheit schafft sowohl für BehördenmitarbeiterInnen als auch für deren KlientInnen. Immerhin wissen beide Seiten jetzt wieder, woran sie sind und müssen nicht mehr vor Gericht ziehen – was die Stadt viel Geld kostet und die betroffenen Mieter Zeit und Nerven. Zudem müssen sie nicht mehr monatelang die Miete vorstrecken, bis das Gericht die Stadt zur nachträglichen Zahlung verdonnert.

Ob das jetzt vorgelegte Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenzen tatsächlich „schlüssig“ ist, nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts, wird höchstwahrscheinlich auch ein Gericht überprüfen müssen. Klagen wird es geben – vor allem von Menschen, die zu zweit oder zu dritt in einer Wohnung leben und für die in Zukunft niedrigere Mietobergrenzen gelten.

Unhinterfragt bleiben leider die Wohnungsgrößen, die Armen zugestanden werden. 50 Quadratmeter für eine Person und 60 Quadratmeter für zwei mögen noch irgendwie hinnehmbar sein. Aber 85 Quadratmeter für eine vierköpfige Familie und 95 Quadratmeter für fünf sind nicht angemessen. Schon gar nicht, wenn eine Familie wegen Armut und Arbeitslosigkeit unter Druck steht und die Fetzen auch mal etwas weiter fliegen.