Neue Standards für die öffentliche Hand

VERGABEGESETZ 8,50 Euro Mindestlohn: Niedersachsen regelt Anforderungen für öffentliche Aufträge

Niedersachsen berücksichtigt für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Branchen ohne Tarifbindung künftig nur noch Firmen, die mindestens 8,50 Euro je Stunde zahlen. Ein entsprechendes Gesetz passierte gestern mit den Stimmen von SPD und Grünen den Landtag. Es war eine Kernforderung der rot-grünen Koalitionsvereinbarungen. Die Schwelle für das neue Gesetz liegt bei einem Auftragswert von 10.000 Euro. Es sieht zudem die Einhaltung sozialer Standards vor.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz war im Vorfeld viel diskutiert worden. Industrie- und Wirtschaftsverbände, aber auch Kommunen hatten Bedenken wegen einer Einmischung in die Tarifhoheit sowie der Mehrkosten durch einen erhöhten Verwaltungsaufwand geäußert. Vor allem kleinere mittelständische Unternehmen könnten deswegen vor einer Bewerbung um öffentliche Aufträge zurückschrecken, kritisierte etwa die Landesvertretung der Handwerkskammern. Sie begrüßte, dass die in dem Gesetz enthaltenen Sozial- und Umweltstandards nur noch Kann-Bestimmungen sind.

Die Einhaltung des neuen Gesetzes soll in zwei Jahren überprüft werden. Strafen bei Verstößen sollen maximal 10 Prozent des Auftragswertes betragen. Die FDP nannte das Gesetz teuer, kompliziert und überflüssig. Lob kam gestern vom DGB: Der Gewerkschaftsbund sprach von einem wichtigen Schritt im Kampf gegen Dumpinglöhne.

Die öffentliche Hand habe eine Vorbildfunktion, sagte Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) im Landtag. Das Gesetz sichere auch klein- und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu fairem Wettbewerb.  (dpa)