Lieferstopp für Enthüllungsbuch

Beschuldigter Spitzenbeamter im Verkehrsministerium erwirkt einstweilige Verfügung gegen Schwarzbuch „Tatort Autobahn“. Dessen Kernvorwurf bleibt aber bestehen

BERLIN taz ■ Ein Spitzenbeamter aus dem Bundesverkehrsministerium hat mit einer einstweiligen Verfügung den vorläufigen Verkaufsstopp des Buches „Tatort Autobahn“ erreicht. Das Sachbuch über organisierte Kriminalität im Transportgewerbe erschien im Februar und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Ministerialrat. Dieser mobilisierte gleich zwei Topkanzleien gegen das Buch – offenbar aber vor allem gegen bestimmte Formulierungen: So hat das Landgericht Hamburg nun etwa die Behauptung verboten, im Bundesverkehrsministerium sei ein „internes Ermittlungsverfahren“ gegen ihn eingeleitet worden. Es handele sich nur um eine „innere Prüfung“, so der Spitzenbeamte.

„Die zentralen Vorwürfe gegen Herrn Näke bleiben unwidersprochen. Sie waren gar nicht Teil der Klage“, kommentierte der Autor und ZDF-Journalist Uli Röhm die Entscheidung. Er hat zusammen mit dem Ex-Spiegel-Reporter Winfried Voigt „Tatort Autobahn“ geschrieben.

„Wir haben gegen alle unwahren Tatsachenbehauptungen geklagt“, sagte Näke-Anwalt Winfried Seibert der taz. Nicht dazu gehört anscheinend eine der Kernenthüllungen des Buchs: Danach habe der Ministerialrat gegen die Interessen seines damaligen Dienstherren Kurt Bodewig (SPD) gehandelt. Der Vorwurf bleibt auch nach der Klage des Beschuldigten bestehen. Das Gericht verbietet in seinem Beschluss bloß die Vermutung, der Kläger „habe eine Gegenleistung … dafür erhalten, dass er gegen seinen Minister gearbeitet hat“.

Nach Recherchen der Autoren soll der Kläger dem saarländischen Großspediteur Joachim Fixemer geraten haben, seinen Dienstherren, den damaligen Bundesverkehrsminister Bodewig, politisch unter Druck setzen zu lassen. Dies sollte durch den russischen Verkehrsminister geschehen, zu dem die Spedition Fixemer Kontakte pflegte. Anlass für dieses Vorgehen sollen Verhandlungen zwischen der EU und ihren osteuropäischen Nachbarländern gewesen sein, in denen es um die Erteilung von Transportgenehmigungen für Lkw innerhalb der EU ging.

Der jetzige Beschluss soll bald in mündlicher Verhandlung überprüft werden. TARIK AHMIA