Jobvermittler wollen Junge sanfter strafen

HARTZ IV Studie: Säumigen Arbeitslosen unter 25 sollte die Leistung eher gekürzt als gestrichen werden

BERLIN taz | Vielen Arbeitsvermittlern in den Jobcentern sind die Sanktionen gegen junge Arbeitslose zu scharf. Das geht aus einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Das IAB hat dafür 26 Intensivinterviews mit VermittlerInnen und FallmanagerInnen geführt.

Im Prinzip befürworten die Betreuer demnach Sanktionen, wenn unter 25-jährige Hartz-IV-Empfänger keine Arbeitsbereitschaft zeigen. Doch geben Vermittler auch an, dass die vom Gesetz verlangten besonders harten Strafen gegen junge Leute Kleinkriminalität und Verschuldung befördern können. Manche tauchten auch einfach ab. Die meisten Vermittler wünschen sich, dass nicht sofort die ganze Regelleistung für drei Monate gestrichen wird – bei Wiederholung dann auch Wohn- und Heizungsgeld –, wenn ein junger Arbeitsloser eine zumutbare Arbeit oder einen 1-Euro-Job ablehnt. Die Vermittler möchten lieber, dass wie bei anderen Arbeitslosen auch erst ein Teil der Leistungen gekappt werden kann.

Die Quote der Arbeitslosen, die mindestens einer Sanktion ausgesetzt sind, ist gering. Im Dezember 2009 waren das nur 3,7 Prozent. Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren werden laut IAB aber nicht nur besonders scharf, sondern auch dreimal häufiger bestraft als über 25-Jährige. Einen Grund sehen die Forscher darin, dass die Jungen intensiver betreut werden, also auch höhere Anforderungen an sie gestellt werden. Über die Hälfte der Sanktionen geht auf „Meldeversäumnisse“ zurück. Bei jungen wie bei älteren Arbeitslosen wird das Arbeitslosengeld II um 10 Prozent gekürzt, wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen.

Die Forscher vom IAB weisen darauf hin, dass Deutschland mit seiner besonders harten Bestrafung junger Leute im europäischen Vergleich „eine Sonderstellung einzunehmen“ scheint.

ULRIKE WINKELMANN