Lebenslang für den „Kannibalen von Rotenburg“

Das Frankfurter Landgericht hat Armin Meiwes, den so genannten Kannibalen von Rotenburg, gestern im zweiten Prozess zu lebenslanger Haft wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld liegt nicht vor, weil das Opfer in die Tötung einwilligte. SEITE 2