Gericht: Jahresförderung fällig

MÜNSTER dpa ■ Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) darf die Förderung für ein Frauenhaus im Kreis Warendorf nicht in Raten auszahlen. Wie das Verwaltungsgericht Münster gestern mitteilte, müsse der Kommunalverband dem Frauenhaus in Telgte die bewilligte Fördersumme als Ganzes überweisen. Der LWL hatte zunächst nur das Geld für das erste Halbjahr gezahlt. Laut einem Urteil vom vergangenen Freitag (Az: 5 L 242/06) ist dies nicht gestattet. Die verzögerte Auszahlung des Geldes erschwere die fortlaufende Betreuung des geschützten Personenkreises erheblich oder vereitele diese gar.