MENSCHENRECHTSRAT: DEUTSCHLAND ZU RECHT GEWÄHLT, ANDERE NICHT
: Böcke tummeln sich im Garten

154 von 191 Mitgliedstaaten der UNO-Generalversammlung haben Deutschland letzte Nacht in den neu gegründeten Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt. Mit über 80 Prozent Zustimmung erzielte die Bundesrepublik damit das beste Ergebnis unter den neun westlichen Demokratien, die für einen Sitz im Menschenrechtsrat kandidiert hatten. Egal ob auch politische oder finanzielle Versprechungen der Bundesregierung an andere Länder zu diesem sehr guten Wahlergebnis beigetragen haben: Nach sachlichen Kriterien ist es völlig gerechtfertigt. Denn in dem Bewertungsraster, das die beiden wichtigsten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen, amnesty international und Human Rights Watch, zur bisherigen Menschenrechtsbilanz aller 64 Bewerberstaaten erstellt hatten, schneidet Deutschland gemeinsam mit der Schweiz am besten ab, obwohl einige Kritikpunkte bleiben.

Insgesamt ergab die Wahl zum UNO-Menschenrechtsrat allerdings ein zwiespältiges Bild. Denn auch Staaten, die im Bewertungsraster der beiden Menschenrechtsorganisationen sehr schlecht abschnitten – darunter die Großmächte China und Russland sowie Kuba und Saudi-Arabien – wurden gewählt, und dies zum Teil mit noch mehr Stimmen als Deutschland. Immerhin scheiterten Iran und Irak an der erforderlichen absoluten Mehrheit in der Generalversammlung, die – erstmals in der über 60-jährigen Geschichte der Vereinten Nationen – für die Mitgliedschaft in einem UNO-Gremium zur Vorbedingung gemacht wurde. Und angesichts dieser formalen Hürde sowie der ebenfalls erstmals aufgestellten inhaltlichen Wahlkriterien verzichteten einige Staaten mit besonders schlechter Menschenrechtsbilanz – wie zum Beispiel Zimbabwe – von vornherein auf eine Kandidatur.

Das sind gewiss Fortschritte im Vergleich zur UNO-Menschenrechtskommission, dem stark diskreditierten Vorgänger des Rats. Ob die neue Institution auch in ihrer praktischen Arbeit glaubwürdiger und effektiver wird, dürfte sich bereits in seiner ersten Sitzung ab Mitte Juni zeigen, wenn unter anderem die Mitwirkungsrechte regierungsunabhängiger Menschenrechtsorganisationen bestimmt werden sollen. ANDREAS ZUMACH