Ende einer Klassenfahrt

AMTSHILFE Lübecker Justiz will wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in London ermitteln

Die Lübecker Staatsanwaltschaft hat der britischen Justiz angeboten, die Ermittlungen gegen zwei Schüler wegen Verdachts der Vergewaltigung zu übernehmen. Das erklärte gestern der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Günter Möller. Die beiden 19 Jahre alten Gymnasiasten sollen vor zehn Tagen während einer Klassenfahrt in London eine 15-jährige Realschülerin aus Bremen vergewaltigt haben. Der Prozess gegen die beiden jungen Männer soll am 14. Juli in London beginnen.

Sie waren am Mittwoch gegen eine Kaution von jeweils 10.000 Pfund (knapp 12.000 Euro) aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die deutschen Anwälte der beiden streben eine Gerichtsverhandlung in Deutschland an. Der Hintergrund: Bei einem Prozess in Großbritannien drohten im Fall eines Schuldspruchs deutlich höhere Haftstrafen. Die Entscheidung, das Verfahren nach Lübeck abzugeben, liege aber allein bei der britischen Justiz, so Möller.

Am Donnerstag soll die Schulkonferenz entscheiden, ob die Tatverdächtigen von der Schule verwiesen werden. Die Zwölftklässler des Berufsgymnasiums Technik sind vorerst vom Unterricht suspendiert. (dpa)