Fragwürdige Auswahl

VON ANDREAS ZUMACH

Als „Ansporn und Verpflichtung“ hat Bundesaußenminister Franz Walter Steinmeier (SPD) die mit 80-prozentiger Mehrheit der UNO-Generalversammlung erfolgte Wahl Deutschlands in den neu gegründeten Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen begrüßt. Bei der am Dienstagabend in geheimer Einzelabstimmung erfolgten Wahl der 47 Ratsmitglieder erhielt Deutschland die Stimmen von 154 der 191 UNO-Staaten und erzielte damit das beste Ergebnis unter den neun Kandidaten aus der „westlichen Staatengruppe“. Für diese Gruppe sind – entsprechend dem für die Generalversammlung gültigen Regionalproporz – sieben Sitze im Menschenrechtsrat reserviert. An zweiter Stelle hinter Deutschland folgte Frankreich (150 Stimmen) vor Großbritannien (148), der Schweiz (140), den Niederlanden (137), Finnland (133) und Kanada (130). Nicht gewählt wurden Portugal (122) und Griechenland (117).

Die größten Mehrheiten unter den insgesamt 64 Kandidaten erzielten acht afrikanische Staaten: an der Spitze das Heimatland von UNO-Generalsekretär Kofi Annan, Ghana (183), vor Sambia (182), Senegal (181), Südafrika (179), Mali, Mauritius und Marokko (jeweils 178) und Gabun (175). Auch die übrigen fünf Ratsmitglieder aus Afrika (Dschibuti 172, Tunesien und Kamerun je 171, Nigeria 169, Algerien 168) konnten alle noch mehr Stimmen auf sich vereinigen als Deutschland. Allerdings gab es in der afrikanischen Regionalgruppe mit lediglich 13 Kandidaten für 13 Sitze keine Konkurrenz.

Unter den Bewerbern um die ebenfalls 13 Ratssitze für Asien schnitt Indien mit 173 Stimmen am besten ab vor Indonesien (165), Bangladesch (160), Japan und Malaysia (jeweils 158), Pakistan (149), Südkorea (148), China (146), Jordanien (137), Philippinen (136), Bahrein (134), Saudi-Arabien (126) und Sri Lanka (123). Nicht gewählt wurden Thailand, Libanon, Kirgisien, Iran und Irak.

Aus der Regionalgruppe „Lateinamerika und Karibik“ zogen die Länder Brasilien (165), Argentinien (158), Mexiko (154), Peru (145), Guatemala (142), Uruguay (141), Kuba (135) und Ecuador (128) in den Menschenrechtsrat ein. Nicht gewählt wurden Nicaragua (119), Venezuela (101) und Costa Rica (6).

Am größten war die Konkurrenz in der „Osteuropa“-Gruppe mit 13 Kandidaten für sechs Sitze. Drei Wahlgänge waren erforderlich. Gewählt wurden Russland (137), Polen (108) und die Tschechische Republik (105) sowie im zweiten Wahlgang die Ukraine (109), Aserbaidschan (103) und schließlich im dritten Wahlgang sowie mit der knappsten Mehrheit aller 64 Kandidaten Rumänien (98). Nicht erfolgreich waren Armenien, Albanien, Georgien, Lettland, Slowenien und Ungarn.

Die Reaktionen unabhängiger Menschenrechtsorganisationen auf das Wahlergebnis waren gemischt. „Einige Länder hätten nicht gewählt werden dürfen“, erklärte die Sprecherin von Human Rights Watch am Genfer UNO-Sitz, Mariette Grange. Russland trete in Tschetschenien die Menschenrechte mit Füßen. Und Peking halte den traurigen Weltrekord an Hinrichtungen. Vermutlich werde „China versuchen, eine wirksame Arbeit im Menschenrechtsrat zu untergraben“. Die Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international, Barbara Lochbihler, mahnte hingegen, „die politischen Realitäten zu sehen“. Die Erwartung, alle Staaten mit dunkler Menschenrechtsbilanz von dem Rat fern halten zu können, nannte sie „illusorisch“.

Nach der Wahl der 47 Ratsmitglieder wurde per Los entschieden, dass Deutschland und 17 weitere Staaten dem Rat für zunächst drei Jahre angehören werden, eine weitere Gruppe von 15 Ländern für zwei Jahre und die restlichen 14 Staaten für ein Jahr. Auf diese Weise soll die jährliche Fluktuation von rund einem Drittel der Ratsmitglieder gewährleistet werden. Ab nächstem Jahr werden Ratsmitglieder nur noch für eine Dreijahresperiode gewählt. Die unmittelbare Wiederwahl für weitere drei Jahre ist möglich. Nach sechs Jahren ununterbrochener Mitgliedschaft kann ein Land für mindestens ein Jahr dem Rat nicht angehören.