Vollzeitstellen für Vollzeiteltern

FAMILIE CDU und SPD wollen Eltern eine Garantie für die Rückkehr auf einen Vollzeitjob geben

BERLIN taz | SPD und CDU wollen ein Recht auf Vollzeit – zumindest für einige Beschäftigte. So sollen Männer und Frauen, die für die Erziehung von Kindern oder zu pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren, das Recht bekommen, auf ihre Vollzeitstelle zurückkehren zu können. „Teilzeit darf nicht länger in die berufliche Sackgasse führen“, sagte die SPD-Politikerin Manuela Schwesig für die Arbeitsgruppe Familie der Koaltionsverhandlungen zwischen SPD und CDU.

Bisher hat ein Beschäftigter unter bestimmten Bedingungen zwar das Recht, Arbeitszeit zu reduzieren. Eine Rückkehr zur Vollzeit hing aber vom guten Willen des Chefs ab. Nun sollen Beschäftigte ein Recht auf befristete Teilzeit bekommen. Wollen sie später wieder Vollzeit arbeiten, müssen sie vorab die Länge der Teilzeitphase festlegen. So schaffe man auch Planungssicherheit für die Arbeitgeber, hieß aus der Arbeitsgruppe.

Hannelore Buls, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, begrüßte die Reform. „Das ist sehr gut. Viele Frauen, die wegen ihrer Kinder ihre Arbeitszeit reduziert haben, blieben bisher in Teilzeit stecken.“ Allerdings sei es oft nicht möglich, vorher genau festzulegen, wann man wieder voll in den Beruf einsteige. „Man müsste die Möglichkeit in das Gesetz einbauen, die Teilzeitphase auch beenden oder verlängern zu können“, sagte Buls.

Zumindest theoretisch will die Koalition zudem allen Teilzeitkräften den Weg in Vollzeit erleichtern. Sofern sich Teilzeitbeschäftigte auf eine volle Stelle im Betrieb bewerben, muss der Arbeitgeber schon jetzt den Bewerber bevorzugt behandeln. Er kann ihn aber wegen mangelnder Qualifizierung ablehnen – bislang musste der Bewerber das Gegenteil beweisen. Die Beweislast wird künftig umgekehrt.

Änderungen gibt es auch bei der Elternzeit. Künftig sollen Eltern ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwei Jahre ihrer Elternzeit zwischen dem 3. und 14. Lebensjahr des Kindes nehmen können. Bisher konnten sie mit Zustimmung des Arbeitgebers nur 12 Monate auf die Zeit nach dem dritten und bis zum 8. Lebensjahr verschieben. EVA VÖLPEL