NPD darf nicht marschieren

KARLSRUHE taz ■ Niedersachsens NPD darf Samstag nur auf dem Göttinger Bahnhofsvorplatz demonstrieren. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern die Klage des NPD-Funktionärs Adolf Damann ab, der eine Demo durch die City angemeldet hatte. Die Stadt Göttingen hatte den Aufzug „gegen Sozialabbau“ zunächst ganz verboten, weil sie wegen drohender Gegendemos keinen friedlichen Verlauf garantieren könne. Das OVG Lüneburg erlaubte zwar eine „stationäre Kundgebung“, doch das genügte der NPD nicht. Jetzt bestätigte Karlsruhe, dass die NPD nicht marschieren darf. Auf der Route durch die City sei zu befürchten, dass die eingeplanten 6.000 Polizisten nicht genügen, um Krawalle zu vermeiden (Az. 1. BvQ 14/06). CHR