Nicht renovieren

Auch für Gewerberäume dürfen Vermieter keine regelmäßigen „Schönheitsreparaturen“ verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) jetzt entschieden (Az.: 10 U 174/05). Bislang war nur für Wohnräume höchstrichterlich entschieden, dass die Forderung nach regelmäßigen Renovierungen unzulässig ist. Mieter von Gewerberäumen seien jedoch genauso schutzbedürftig wie Wohnraum-Mieter, heißt es in dem soeben veröffentlichten Beschluss. Die Revision wurde zugelassen.