US SUPREME COURT
: „Lebenslänglich“ für Jugendliche verboten

WASHINGTON | Das höchste US-Gericht hat lebenslange Haftstrafen für Minderjährige ohne Möglichkeit einer Entlassung auf Bewährung verboten – es sei denn, die Jugendlichen sind wegen eines Tötungsdelikts schuldig gesprochen worden. Alle anderen Angeklagten müssten die Chance erhalten, zu irgendeinem Zeitpunkt wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden. Eine Verweigerung dieser Chance stelle eine „grausame und außergewöhnliche Bestrafung“ dar und sei daher verfassungswidrig. (dpa)