Osnabrück legt sich mit den Kirchen an

ARBEITSRECHT Kommune will erreichen, dass auch in kirchlichen Betrieben die allgemeinen Regeln gelten

Städtisch finanzierte Einrichtungen sollen auf kirchliche Sonderrechte verzichten

Das umstrittene kirchliche Arbeitsrecht beschäftigt am Dienstag den Stadtrat in Osnabrück. Kritiker bemängeln, dass der Gesetzgeber kirchlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Altenheimen oder Schulen Sonderregelungen im Arbeitsrecht zugesteht. So gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nur eingeschränkt, heißt es in dem gemeinsamen Antrag verschiedener Parteien, darunter SPD und Grüne.

Die Kommunalpolitiker kritisieren, dass für Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen etwa ein Austritt aus der Kirche zu einer Kündigung führt. Oder dass die Arbeitnehmer die Wert und Moralvorstellungen ihres kirchlichen Arbeitgebers auch privat einhalten müssen, auch wenn die kirchlichen Einrichtungen vom Staat finanziert werden.

Die Osnabrücker Politiker wollen den Gesetzgeber auffordern, die arbeitsrechtliche Sondersituation für die Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen zu ändern. Außerdem soll die Kommune mit den von der Stadt finanzierten kirchlichen Einrichtungen Gespräche führen, damit diese vorerst freiwillig auf die Umsetzung dieser Sonderrechte des sogenannten Dritten Wegs, verzichten.

Das kirchliche Arbeitsrecht müsse im Grundsatz erhalten werden, sagte der Superintendent des evangelischen Kirchenkreises Osnabrück, Friedemann Pannen, in einer Stellungnahme. So sei etwa der Grundsatz, wonach Angestellte Mitglieder einer christlichen Kirche sein müssen, „zentrales Prinzip kirchlichen Arbeitsrechts und Ausdruck unserer Identität“.

Reformbedarf sehe er allerdings darin, Mitarbeitervertretungen in den Aufsichtsgremien der kirchlichen Einrichtungen zu verankern und Gewerkschaften in Tarifverhandlungen einzubeziehen. In dieser Frage sei die Diakonie Niedersachsen bundesweit Vorreiter.  (dpa)