Die Christdemokraten stellen sich weiterhin quer

VOLKSABSTIMMUNG CDU dementiert eine Einigung bei Plebisziten auf Bundesebene. CSU und SPD dafür

Die repräsentative Demokratie habe sich in Deutschland bewährt, glaubt die CDU

BERLIN taz | Francis Underwood, Fraktionschef der Demokraten im US-Repräsentantenhaus, hat die Faxen dicke. Sein Präsident hatte ihm lange den Posten als Außenminister zugesagt, bricht aber sein Versprechen. Underwood beginnt seinen Rachefeldzug – und spielt dem Washington Herald den angeblichen Entwurf eines neuen Bildungsgesetzes zu, das den Präsidenten in ein schlechtes Licht rückt. So beginnt die US-Serie „House of Cards“, deren deutsche Version am Sonntag bei Sat.1 anlief.

SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann ist sicherlich nicht Francis Underwood und die Süddeutsche Zeitung nicht der Washington Herald. Und dennoch erinnerte die Titelschlagzeile der SZ am Dienstag ein wenig an die US-Serie: „Union und SPD für Volksabstimmungen“.

Leider entsprach das nicht ganz der Wahrheit: Einig waren sich nur Oppermann und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), die beiden Vorsitzenden in der zuständigen Arbeitsgruppe bei den Verhandlungen über eine Große Koalition. Ihr Papier könnte gezielt geleakt worden sein, um die CDU in den Koalitionsverhandlungen unter Druck zu setzen. Die CDU trat bisher im Gegensatz zu CSU und SPD gegen Volksabstimmungen auf Bundesebene ein.

Am Dienstag folgte prompt das Dementi: Es gebe in der Arbeitsgruppe Innen und Recht weiter keine Einigung „über die Einführung von plebiszitären Elementen“, sagte Unionsfraktionsvizechef Günter Krings (CDU). „Vor allem auf Seiten der CDU bestehen erhebliche Bedenken gegen die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene.“ Die repräsentative Demokratie habe sich in Deutschland bewährt.

Ohnehin sieht das Oppermann/Friedrich-Papier Volksabstimmungen nur in einer beschränkten Anzahl von Fällen vor: Der Bundestag kann demnach mit Zweidrittelmehrheit beschließen, dass ein Gesetzentwurf dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Auch die Bürger sollen eine solche Abstimmung erzwingen können, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Verabschiedung des Gesetzes eine Million Unterschriften sammeln. Bei Gesetzen, für die eine Bundesratsmehrheit erforderlich ist, muss die Volksabstimmung eine Mehrheit zur Ablehnung auch in einer genügenden Zahl von Ländern erreichen.

Auch „bei europapolitischen Entscheidungen von besonderer Tragweite“ sollen Volksabstimmungen stattfinden. Dazu gehört die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten, wenn „wichtige Kompetenzen nach Brüssel abwandern sollen oder finanzielle Leistungen Deutschlands auf EU-Ebene“. MARTIN REEH

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