Gericht bestätigt Artikelverbot

KÖLN taz ■ Die Pressekammer des Kölner Landgerichts hat gestern die einstweilige Verfügung, die der Kölner Großverleger Alfred Neven DuMont gegen einen in dem Online-Magazin „Neue Rheinische Zeitung“ veröffentlichten Artikel erwirkt hatte (taz berichtete), in allen Punkten bestätigt. Damit dürfen zentrale Passagen des von den Journalisten Albrecht Kieser und Peter Kleinert verfassten Textes über Grundstücksgeschäfte der Familie Neven DuMont und der Versorgungskasse ihres Verlages während des Dritten Reiches nicht weiter verbreitet werden. Weitere Prozesse, unter anderem gegen die FAZ und den Spiegel, stehen noch aus. PAB