Bezirksparlamente ohne NPD

WAHLRECHT Sperrklauseln für Wahlen sollen in der Hamburger Verfassung verankert werden

Mit einer Verfassungsänderung wollen die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU und Grünen die Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen zum Landesparlament und die Drei-Prozent-Hürde bei Wahlen zu den Bezirksversammlungen festschreiben. Mit diesen Sperrklauseln solle „die Funktionsfähigkeit der Kommunalparlamente gesichert werden“, so SPD-Verfassungspolitikerin Barbara Duden.

Offen ist noch, ob sich auch die FDP und die Linken dem am gestrigen Donnerstag vorgelegten Bürgerschaftsantrag anschließen werden. Beide Fraktionen hätten „noch Beratungsbedarf“, sagt André Trepoll (CDU). Es sei notwendig, die Sperrklauseln „verfassungsrechtlich sauber abzusichern“, so Farid Müller (Grüne). Die Linke äußerte sich gestern indes zurückhaltend. Die Änderung solle „nicht übers Knie gebrochen“ werden.

Im Januar hatte das Hamburgische Verfassungsgericht eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes von 2009 für verfassungswidrig erklärt. Eine ähnliche Regelung in Berlin war jedoch vom dortigen Verfassungsgerichtshof im Mai akzeptiert worden, weil sie in der Landesverfassung verankert ist. Diesen Weg wollen nun auch SPD, CDU und Grüne in Hamburg gehen. Zusammen verfügen sie über 104 Sitze in der Bürgerschaft, die für eine Verfassungsänderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit liegt bei 81 Stimmen.

Ohne diese Neuregelung würde bei den Bezirksversammlungswahlen im Mai nächsten Jahres keine Sperrklausel gelten. Auf Grundlage des Wahlergebnisses von 2011 würde die NPD dann in fünf von sieben Bezirksversammlungen mindestens ein Mandat erringen. Das muss ja wirklich nicht sein.  SMV