… steht eine Steuer vor Gericht

Seit Anfang des Jahres 2011 müssen die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke eine eigens für sie geschaffene Brennelemente-Steuer zahlen: Bis Ende 2016 fällt für die Nutzung von Uran und Plutonium „zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom“ eine Abgabe an. Das Finanzgericht Hamburg hält sie für verfassungswidrig und will sie vom Bundesverfassungsgericht überprüft sehen. Heute verhandeln die Hamburger Richter erneut darüber: Die Energiekonzerne RWE und Eon bezweifeln, dass die Brennelemente-Steuer mit europäischem Recht in Einklang steht – und haben geklagt.