Migranten kritisieren Förderpraxis

INTEGRATION Heute wird über die Fördergelder des Senats für Integrationsprojekte entschieden. Migranten- vereine üben jedoch Kritik am Verfahren

Migrantenorganisationen üben Kritik daran, wie das neue Verfahren umgesetzt wird, das zur Verteilung der Gelder aus dem „Förderprogramm für Diversität, Partizipation und Integration“ dient. Die Richtlinien dieses Programms der Senatsintegrationsbeauftragten waren Mitte des Jahres geändert worden, um modernen integrationspolitischen Ansätzen gerecht zu werden.

Gefördert werden sollen damit künftig vor allem Projekte, die die „politische Partizipation und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verbessern sowie Migrantenorganisationen und ihre Netzwerke stärken“, hieß es diesbezüglich von Seiten der Integrationsbeauftragten, die die Fördermittel von bis zu 1,5 Millionen Euro verwaltet. Auch Kooperationen von Migranten- und anderen Organisationen sollten stärker gefördert werden.

Beschwerden kommen

Nach dem ersten Abschnitt des zweistufigen Bewerbungsverfahrens werden nun jedoch Beschwerden laut. Vereine, die in der ersten Auswahlrunde bereits abgelehnt wurden, kritisieren die Begründungen der Integrationsverwaltung, etwa Samira Tanana vom palästinensischen Wohltätigkeitsverein Al-Huleh. Gemeinsam mit einem Jugendberatungshaus hatte Al-Huleh Geld für ein Elterncoachingprojekt beantragt. Das sei abgelehnt worden, da der Kooperationsverein keine Migrantenorganisation sei, so Tanana. Vor dem Hintergrund der neuen Richtlinien sei diese Begründung nicht nachvollziehbar.

Auch der Afrika-Rat kritisiert die Praxis der Verwaltung. Er hatte für seinen Projektantrag die mit dem neuen Verfahren angebotene Beratung der Senatsstelle für Integration in Anspruch genommen. Dabei habe die Integrationsbeauftragte des Senats, Monika Lüke, das Projekt für „förderfähig und passend zu den neuen Kriterien“ erklärt, so Moctar Kamara vom Vorstand des Rates. Dass es nun dennoch in der ersten Bewerbungsphase abgelehnt wurde, betrachtet der Afrika-Rat als „Behinderung seiner Arbeit“, heißt es in seiner Pressemitteilung.

Die Mehrheit der AntragstellerInnen hätten die angebotene Beratung für das neue Bewerbungsverfahren in Anspruch genommen, sagt dazu die Integrationsbeauftragte Lüke. Daraus ergäbe sich keine automatische Förderungszusage.

Insgesamt 32 Antragsteller bekamen in den vergangenen Wochen die Aufforderung, in der zweiten Bewerbungsphase einen Antrag auf Förderung zu stellen – darunter große und erfahrene Organisationen wie der Türkische Bund Berlin Brandenburg. Am Donnerstag entscheidet die Auswahlkommission über die endgültigen Zusagen. Wer dann künftig wirklich Fördergeld bekommt, soll Anfang kommenden Jahres bekanntgegeben werden. AKW