RECHT SO IM LÄNDLE!
: Es darf gelacht werden

BALINGEN dpa/taz | Merci, dass es dich gibt: Hohes Amtsgericht im baden-württembergischen Balingen, du hast jetzt für Recht gesorgt, wo keine Ordnung nötig war. Es trug sich nämlich Folgendes an einem linden Aprilabend zu: Eine 17-jährige Maid traf sich mit Kameraden auf einem Parkplatz, man schwätzte und lachte, sogar Musik aus einem Autoradio vernahm eine Anwohnerin. Schwupps belästigte diese die Polizei wegen Ruhestörung. Anstatt gleich das bewährte vermittelnde Gespräch mit der Jugend zu suchen, verschickte das Ordnungsamt Knöllchen an die gesamte Truppe: Je 35 Euro „wegen lauten Lachens und Redens“. Einzig die 17-jährige Maid klagte gegen das Knöllchen. Mit Erfolg, so dpa: „Die junge Frau habe nicht einmal gewusst, dass sie jemanden belästigt … Damit gebe es juristisch gesehen auch keine vorsätzliche Lärmbelästigung.“ Ein fürwahr bahnbrechendes Urteil: Es darf weiter gelacht werden. Auch außerhalb von Balingen.