ESSENSSTREIT
: Mittagessen ist kein geldwerter Vorteil

Wenn Kindergärtnerinnen mit den Kindern zusammen essen, ist das kein zu versteuernder geldwerter Vorteil. Das hat gestern das niedersächsische Finanzgericht entschieden. Geklagt hatte ein Kindergarten, dessen Mitarbeiter mit den Kindern zusammen essen und dafür unentgeltlich Mahlzeiten erhalten. Das Finanzamt verlangte dafür Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Zu Unrecht, entschieden die Richter: An Beschäftigte ausgegebene Mahlzeiten seien zwar ein Vorteil – es gehe hierbei aber um die Kindererziehung.  (dpa)