Schärfere Strafen bei Widerstand

GEWALT FDP-Justizministerin lenkt nach Druck von Union ein: Höchststrafe bei Widerstand gegen Polizisten soll um ein Jahr erhöht werden

HAMBURG taz | Nun hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Streit um schärfere Strafen bei Angriffen gegen Polizeibeamte offenbar doch nachgegeben – zumindest ein bisschen. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll nun statt mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Haft mit bis zu drei Jahren bestraft werden können, wie es in einem überarbeiteten Gesetzentwurf des Justizministeriums heißt. „Alle weitergehenden Forderungen sind damit aber vom Tisch“, sagte Ministeriumssprecher Ulrich Staudigl am Donnerstag der taz.

Zuvor hatten die Innenminister von Bund und Ländern zu Beginn ihrer zweitägigen Konferenz in Hamburg zum Teil noch schärfere Strafen gefordert. Einzelne Unionspolitiker verlangten sogar Höchststrafen von bis zu fünf Jahren Haft bei Widerstand gegen Polizisten. Sie sehen sich durch eine am Mittwoch vorgestellte Studie des niedersächsischen Kriminologen Christian Pfeiffer bestätigt, wonach Gewalt gegen Polizisten in den vergangenen fünf Jahren deutlich zugenommen hat.

In der schwarz-gelben Bundesregierung hatte es einen wochenlangen Streit darüber gegeben, wie Polizisten besser geschützt werden können. Als Ziel war dies bereits vergangenen Herbst im Koalitionsvertrag festgehalten worden.

Die drei Jahre Höchststrafe bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, auf die sich Leutheusser-Schnarrenberger nun als Kompromiss einlässt, haben die Ländervertreter im Bundesrat bereits Anfang Mai angestrebt. Ein solches Delikt kann aber auch schon das Widersetzen bei einer Festnahme oder eines Losreißen aus dem Griff eines Polizisten auf einer Demo sein, ohne dass es dabei zu Verletzungen kommen muss.

Die Einführung eines neuen Straftatbestands „Körperverletzung gegen Polizeibeamte“, die von Unionspolitikern gefordert wurde, lehnt FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger aber weiterhin ab, wie ihr Sprecher mitteilte. Auch heute schon drohe bei Körperverletzung eine Strafe von bis zu fünf Jahren, wenn eine Waffe eingesetzt wird, sogar bis zu zehn Jahren Haft. WOLF SCHMIDT