PROZESS WEGEN KINDERPORNOS
: Tauss-Plädoyers: Bewährung oder Freispruch

KARLSRUHE | Für den Besitz von Kinderpornos soll der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Im Prozess gegen den 56-Jährigen verlangte die Anklage vor dem Karlsruher Landgericht eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Die Tauss-Verteidigung forderte dagegen Freispruch. Mit einem Urteil wird heute gerechnet.

Der Expolitiker habe sich das einschlägige Material mit Bildern und Videos für rein private Zwecke beschafft und um sich sexuell zu erregen, warf ihm die Anklägerin vor. Er habe außerdem falsche Angaben zur Dauer seiner angeblichen Recherche gemacht. Sie habe auch kein Verständnis dafür, dass Tauss niemanden in seine illegalen Pläne eingeweiht habe. Auch die vermeintliche Brisanz möglicher Rechercheergebnisse zweifelte sie an. Laut Verteidigung hat Tauss das Material aber aus dienstlichem Interesse besessen und als Abgeordneter das Recht dazu gehabt. „Tauss war zuständig dafür und er war nicht irgendein Abgeordneter.“ (dpa)