Raubkunst im Parlament

MÜNCHEN dpa | Der Fall Gurlitt erreicht das Parlament: Am Mittwoch beschäftigt sich der Kunstausschuss des Bayerischen Landtags mit dem Bilderfund in der Münchner Wohnung von Cornelius Gurlitt. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat inzwischen eine „Lex Gurlitt“ ins Spiel gebracht: Besitzer von in der NS-Zeit geraubter Kunst sollten nicht mehr in jedem Fall geltend machen können, dass Herausgabeansprüche früherer Eigentümer nach 30 Jahren verjährt sind. Das Gesetz solle rückwirkend gelten, also auch für den Fall Gurlitt. Die noch amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat da jedoch Bedenken.

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