„WIR SIND DAS VOLK“
: Nicht als private Marke schützbar

DRESDEN | Der Ruf der DDR-Demonstranten von 1989 „Wir sind das Volk“ kann nicht als private Marke geschützt werden. Das Deutsche Marken- und Patentamt in München gab dem Antrag der Stadt Leipzig statt, die von zwei Männern aus Norderstedt bei Hamburg reservierte Marke wieder zu löschen. Die Männer werden den rechtspopulistischen sogenannten Reichsdeutschen zugeordnet. Der Satz gehöre zur neueren Geschichte und erfülle die markenrechtlichen Kriterien nicht, begründete ein Sprecher die Entscheidung. (taz)