Juristen dürfen ihre Doktortitel behalten

URTEIL Neun Kläger sollen nicht betrogen haben. Sie wollen von Bestechungen nichts gewusst haben

Mit Erfolg haben neun Juristen gegen die Aberkennung ihrer Doktortitel geklagt. Das Verwaltungsgericht Hannover sah es als erwiesen an, dass die Kläger, die unter anderem als Richter und als Vorstand einer Aktiengesellschaft arbeiten, nichts von Geldzahlungen gewusst hatten. Die Männer hatten eine Vermittlungsagentur eingeschaltet, die den späteren Doktorvater bestochen haben soll. Die Universität Hannover kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen.

Die Kläger hatten sich darauf berufen, die erforderlichen wissenschaftlichen Leistungen bei der Promotion ordentlich erbracht zu haben. Mangels Zeit hätten sie sich von einer „Wissenschaftsberatungs-Gesellschaft“ einen Doktorvater gegen Geld vermitteln lassen. „Keiner der Betroffenen wusste, dass da intern Absprachen zwischen Beratungsgesellschaft und dem späteren Doktorvater bestanden“, sagte Ralph Heiermann, einer der Kläger-Anwälte.

Der Dekan der Juristischen Fakultät Hannover, Henning Radkte, kann das nicht glauben. Die Doktoranden seien Juristen und hätten den Betrug erkennen müssen, zumal Teile des Honorars des verurteilten Professors, erst nach der bestandenen mündlichen Prüfung fällig wurde. „Ein Prüfer, der von diesen Erwägungen getragen wird, ist befangen“, sagt Radke. Die Uni werde deshalb vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gehen.

Nur für einen Kläger ist die Sache ausgestanden: weil der verurteilte Professor in seinem Promotionsverfahren nur Zweitgutachter war und die Arbeit hauptsächlich von einem anderen Doktorvater betreut wurde, lenkte die Uni in diesem Fall ein. LKS