… DER FIXIE-FAHRER?
: Illegal radeln

„Ohne Fixie biste nixie.“ Dieses Credo gilt seit ein paar Jahren für Großstadt-Hipster zwischen Berlin-Mitte und Tokio-Shibuya. Das Fahren mit einem eigentlich für den Bahnradsport entwickelten „Fixed Gear“-Fahrrad gehört mancherorts zum Hipsein wie Vollbart und Segeltuchschuhe. Jetzt aber hat die Berliner „Fixie“-Szene eine herbe Niederlage erlitten.

Das Verwaltungsgericht befand am Montag, dass nicht verkehrssichere Fahrräder im Einzelfall von der Polizei sichergestellt werden dürfen. Mit dieser Begründung wurde die Klage eines Fixie-Fahrers abgewiesen, mit der dieser die Herausgabe seines polizeilich sichergestellten Rads hatte erreichen wollen. Das Fahrrad des Mannes verfügte – für Fixies typisch – weder über Bremsen, Schaltung noch Licht. Pedale und Hinterrad sind über die Kette fest – fixed – miteinander verbunden. Eine Gefahr im Straßenverkehr, befand die Polizei und ordnete eine Sicherheitsnachrüstung an. Der Fixie-Fahrer indes meinte, dass die starre Nabe seines Rads mit einer Bremse vergleichbar sei, und änderte – nichts. Drei Monate später stoppte ihn die Polizei erneut und nahm das Gefährt mit.

Jetzt steht es mit anderen Artgenossen in irgendeinem Polizeidepot, wo Beamte sich vermutlich aus Gründen der Gefahrenabwehr der Kunst des permanenten Strampelns widmen. Kein leichtes Unterfangen, schließlich besteht diese beim Fixie-Fahren darin, ständig mitzutreten, sobald das Hinterrad rollt. Eine besondere Herausforderung stellt das Stehenbleiben ohne Bremsen dar. Fahrradkuriere, die das 1-Gang-Fahren im Großstadtverkehr salonfähig machten, haben dafür Tricks wie das „Skidding“ parat, das Nach-vorn-Beugen bei angehobenem Hinterrad. Sieht super aus – wenn man es beherrscht. Wenn nicht, wäre so eine klitzekleine Bremse nicht das Schlechteste. Einfach immer heftig treten, dann merkt’s schon keiner. API Foto: ap