PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK
: Norddeutsche Ethikkommission geplant

SCHWERIN | Wer nach einer künstlichen Befruchtung wissen will, ob der Embryo frei von schweren Erbkrankheiten ist, kann dies vom nächsten Jahr an in Deutschland bei Gentests untersuchen lassen. Der Präimplantationsdiagnostik (PID) sind allerdings enge Grenzen gesetzt. So muss eine unabhängige Ethikkommission über den Antrag der jeweiligen Frau entscheiden. In Norddeutschland wollen jetzt sechs Bundesländer eine gemeinsame Kommission bilden, weil nur wenige Fälle erwartet werden, erklärte ein Sprecher des Sozialministeriums von Mecklenburg-Vorpommern. Ihren Sitz werde sie in Hamburg haben. Neben Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich demnach Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen und Brandenburg. Die Länderparlamente müssen die Bildung der Kommission absegnen. Das Bundeskabinett hatte im Februar 2013 eine Verordnung mit den zentralen Details für die Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas verabschiedet. Obwohl die Verordnung erst nach zwölf Monaten in Kraft treten sollte, also im Februar 2014, werde nach Zeitungsberichten in einigen Bundesländern die PID schon angewandt. (dpa/taz)