Krankheit ist Chefsache

ABSCHIEBUNG Amtsleitung soll kontrollieren

Ob ein kranker Flüchtling abgeschoben wird, darf bis auf Weiteres nicht mehr von der Ausländerbehörde entschieden werden. Wenn diese gesundheitliche Abschiebehindernisse nicht anerkennen will, muss sie den Fall künftig dem Innensenator vorlegen. Das geht aus der Vorlage für eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Linken und Grünen hervor. Außerdem müssen alle Fälle von krankheitsbedingten Abschiebeverboten von der Behördenleitung überprüft werden – statt wie bisher nur von dem zuständigen Sachbearbeiter. Kürzlich war bekannt geworden, das die Ausländerbehörde mehrfach versucht hatte, Flüchtlinge abzuschieben, obwohl das Gesundheitsamt sie als krank und deshalb nicht reisefähig eingestuft hatte. Um solche „Fehler auszuschließen seien die Mitarbeiter durch Dienstanweisungen instruiert worden“, heißt es in der Senats-Antwort. Derzeit können in Bremen 91 der rund 2.200 Geduldeten wegen Krankheit nicht abgeschoben werden, hinzu kommen rund 130 geduldete Angehörige der Kranken. CJA