Geheimnisse zu lüften

PASCHEDAG CDU Niedersachsen klagt vor dem Staatsgerichtshof auf Aktenfreigabe in der rot-grünen Dienstwagenaffäre

Mit einer Klage beim Staatsgerichtshof will die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion die Herausgabe von Akten zur Affäre um den entlassenen Staatssekretär Udo Paschedag (Grüne) erzwingen. Die Klage wurde am Dienstag beim höchsten niedersächsischen Gericht in Bückeburg eingereicht. CDU-Fraktionschef Björn Thümler sagte, die rot-grüne Landesregierung müsse vollständig alle Akten zu den Vorwürfen vorlegen. Von 10.765 Seiten fehlten fast die Hälfte. „Wir vermuten, dass wesentliche Dinge zurückgehalten werden“, sagte Thümler.

Nach Artikel 24 der Landesverfassung muss die Regierung Akten zwar unverzüglich und vollständig vorlegen. Sie darf aber Papiere zurückhalten, wenn ansonsten die Eigenverantwortung der Landesregierung beeinträchtigt würde oder wenn das Bekanntwerden der Inhalte dem Land Schaden zufügen könnte.

Der Agrar-Staatssekretär Paschedag war entlassen worden, weil er sich mit einem Audi A 8 einen zu großen Dienstwagen bestellt hatte und dabei in einem Vermerk die Zustimmung von Regierungschef Stephan Weil (SPD) vorgetäuscht haben soll. Weil fühlte sich hintergangen und schasste den Staatssekretär.

In der vorigen Woche hatte Paschedag im Untersuchungsausschuss zu den Vorwürfen Stellung genommen. Er betonte, der umstrittene Vermerk habe auf einem Missverständnis beruht. In einem Gespräch hätten Weil und Agrarminister Christian Meyer (Grüne) zumindest Verständnis für die Autobestellung signalisiert, als Einverständnis wollten sie es später aber nicht gewertet wissen.  (dpa/taz)