Ein Fall, zwei Urteile

HARTZ IV Zwei Sozialgerichte beurteilen Ansprüche arbeitsloser EU-Bürger hierzulande gegensätzlich

CELLE dpa | Haben EU-Bürger ohne Arbeit in Deutschland Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen? Dazu haben zwei Landessozialgerichte jetzt gegensätzlich entschieden. Nachdem Richter in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch bejaht hatten, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, dass die Kommunen in einer Notlage nur die Rückreisekosten und bis dahin erforderliche Überbrückungsleistungen zahlen müssen.

Der Gesetzgeber habe EU-Bürger bewusst von Leistungen ausgeschlossen, um einen Sozialtourismus zu verhindern, befand das Gericht in Celle in einem am Dienstag bekannt gegebenen Eilentscheid. Ob es zu einem Grundsatzurteil kommt, ist nach Angaben des Bundessozialgerichts noch offen. Gegen den NRW-Entscheid ist die Revision möglich.

Vor allem in Deutschland lebende und vergeblich Arbeit suchende Rumänen und Bulgaren sind von dem Rechtsstreit betroffen. In beiden Fällen hatten rumänische Familien geklagt, die sich schon länger in Deutschland aufhalten. Die Grundsatzfrage betrifft etwa 130.000 Personen bundesweit.