MEDIENTICKER

Hörst Köhlers (67) angebliche Berater-Website (www.horst-koehler-consulting.de), die neben „überstaatlicher Autorität“ auch „Entlustigung“ verspricht, ist wieder da: Die Satire-Seite von sonntaz-Kolumnist Jean Peters konnte wieder online gehen (siehe taz von gestern). Sie ziert jetzt allerdings der schöne Hinweis: „Diese Seite ist voll und ganz Satire. Leider muss ich das hier unten hinschreiben, damit Menschen, die Angst haben nicht genügend respektiert zu werden, darauf hin mit Anzeigen um sich schmeißen.“ Wer kann damit denn bloß gemeint sein? (taz)

Michael Konken (56), Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, hat Grund zur Freude. Das Hamburger Landgericht gab der von DJV und dju in Ver.di beantragten einmaligen Verfügung in vollem Umfang statt. Nach dem Urteil darf der Zeit-Verlag von seinen Autorinnen und Autoren nicht verlangen, dass sie gegen ein abschließendes Pauschalhonorar ihre Rechte, zumal für die Vergangenheit, an den Verlag abtreten. Auch die von dem Verlag verlangte Kombination dieser Regelung mit der Einräumung sämtlicher Rechte zur weltweiten Nutzung für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist dem Verlag untersagt worden. Konken würdigte das Urteil als „wichtige Etappe auf dem Weg zu vernünftigen Beschäftigungsbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten“. DJV und dju hatten erst kürzlich vergleichbare Urteile gegen die Bauer Achat KG beim Landgericht Hamburg und in Berlin ein Urteil des Kammergerichts gegen den Axel Springer Verlag erwirkt, wonach einmalige Pauschalhonorare gegen eine weitgehende Übertragung von Rechten der Urheber für unzulässig erklärt wurden. (dpa, taz)