Erlauben und wissen

Gentechnische Versuche unterliegen einer Erlaubnis des Robert-Koch-Instituts in Berlin. Als Einrichtung des Bundesgesundheitsministeriums ist es Landesbehörden übergeordnet. Das Institut ist nach dem Gentechnikgesetz zuständig für die Bewertung gentechnischer Vorhaben in Deutschland. Zudem erlässt es die Qualitätskriterien und Verfahrensstandards.Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Schleswig-Holstein teilte gestern mit, ihm seien entsprechende Versuche seit Ende der 90er Jahre durchaus bekannt gewesen. Damals habe jedoch „für den kommerziellen Anbau ein europäisches Moratorium“ gegolten. „Deshalb“, so Ina Walenda vom BUND in Kiel, „verhielten wir uns vergleichsweise zurückhaltend.“ SMV