Falscher Kläger klagt

PRESSEPROZESS Heinrich Bauer Verlag erleidet Schlappe vor dem Hamburger Landgericht

Im Verfahren Heinrich Bauer Verlag gegen seine Konzernbetriebsrätin Kersten Artus hat deren Anwalt Klaus Müller-Knapp den Vorsitzenden der Hamburger Pressekammer am Landgericht, Andreas Buske, als befangen abgelehnt. Das Gericht hatte Artus im April ohne rechtliches Gehör per Einstweiliger Verfügung einen Maulkorb verpasst.

Die Konzern-Betriebsrätin war von der Gewerkschaftszeitung Journalist des Deutschen Journalistenverbandes zu Outsourcing und Leistungsdruck bei den Blättern der Yvonne Bauer KG befragt worden. „Ich möchte nicht wissen, was hier alles an Tabletten, auch an Aufputschmittel, geschluckt wird“, hatte sie damals gesagt.

Obwohl als befangen abgelehnt, machte Buske am Freitag dennoch einen Vergleichsvorschlag. Artus sollte für die Zukunft eine Unterlassungserklärung abgeben, würde aber im aktuellen Fall nicht mit Prozesskosten bestraft. Denn eigentlich wäre der Heinrich Bauer Verlag gar nicht von der Äußerung betroffen, sondern bestenfalls die Yvonne Bauer KG. Da die Äußerung jedoch die Mitarbeiter beträfen, sei dies auch presserechtlich kaum angreifbar. Doch darauf wollte die Bauer-Vertreter nicht einlassen. Es sei der Eindruck entstanden, die Yvonne Bauer KG-Produkte würden unter Einfluss von Tabletten und Aufputschmittel produziert.

„Wir würden die Verfügung aufheben, wenn wir könnten und Herr Müller-Knapp seinen Befangenheitsantrag zurückzieht“, sagte Buske. Dieser war dazu aber nicht bereit. Dafür war der Ärger zu groß, sagte Müller-Knapp. Nun muss ein neuer Termin angesetzt werden, wenn über den Befangenheitsantrag entschieden ist. KVA