Kostenfreie Empfehlung

FLUGPASSAGIERE Geschädigte können sich seit November an eine Schlichtungsstelle wenden

Seit Jahren wurde heftig über sie gestritten, jetzt wird sie endlich eingeführt: Seit 1. November kann sich jeder Fluggast bei Ärger mit einer Airline an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden – bei Flugausfällen ebenso wie Verspätungen oder Überbuchungen. Nach jahrelanger Weigerung sind viele deutsche wie internationale Fluggesellschaften der privaten Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) beigetreten. Das Schlichtungsverfahren der SÖP hatte sich bereits bei Reisen mit Bahn, Fernbus und Schiff etabliert.

Weiterhin muss sich der geschädigte Fluggast allerdings zuerst an die Airline gewendet haben. Doch obwohl Fluggäste laut einer EU-Verordnung in vielen Fällen weitreichende Ansprüche besitzen, haben die Fluggesellschaften etwaige Beschwerden bisher gerne ignoriert, weil viele Betroffene den Gang vor Gericht scheuen. Nun können sie sich zunächst kostenfrei an die SÖP wenden. Allerdings kann der Schlichter nur eine außergerichtliche Empfehlung aussprechen. Legt er beispielsweise eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro fest, kann die Airline die Auszahlung verweigern. OS

■ Die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ (SÖP) ist telefonisch unter (030) 64 49 93 30 oder über seine Webseite erreichbar: www.soep-online.de