LESERINNENBRIEFE
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Ein „Schwarzer“?

■ betr.: „Einseitiges Täterbild“, taz vom 5. 12. 13

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich auch nicht erwarte, dass ich von Ihrer Zeitung eine Antwort erhalte, so drängt es mich als pensionierten Polizeibeamten zu dem Artikel von Frau Kleeberger über die angebliche Stigmatisierung ausländischer Mitbürger bei den Spots in der U-Bahn zu Taschendieben etwas zu sagen.

Bereits als ich noch im Dienst war, war mir bekannt, dass weit über 90 Prozent der gestellten Taschendiebe Personen mit Migrationshintergrund waren. So kann man davon ausgehen, dass auch die ungeklärten Straftaten dieser Art von Personen mit ähnlichem Hintergrund handeln. Zum anderen las ich, dass ein „Schwarzer“ in die Taschen gegriffen hat. Wer, bitte schön, ist ein „Schwarzer“, ist der Schornsteinfeger gemeint (?) oder hat Frau Kleeberger da ihren eigenen Standpunkt zu Migranten aus Afrika oder ähnlichen Ländern dargelegt und somit geäußert, wie sie zu stark pigmentierten oder auch farbigen Menschen steht?

Hätte ich während meiner aktiven Dienstzeit eine derartige Äußerung gemacht, hätte ich einen Tritt in meinen Allerwertesten erhalten, dass ich mich nicht wiedergefunden hätte. SIEGFRIED RÄDEL, Berlin

Fahrgastbeleidigung

■ betr.: „Vorsicht, Migranten!“, taz.de v. 4. 12. 13

In ähnlichen Fällen gab es von Betroffenen erfolgreiche Klagen auf Schmerzensgeld. Beratung zum Antidiskriminierungsgesetz bietet hier unter anderem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Klagen müssen zeitnah zu dem Vorfall eingereicht werden. Die Verantwortlichen bei der Berliner Polizei sollten sich schämen und diesen Film sofort abschalten. Dass das Berliner Fenster bei diskriminierenden Filmen nicht verantwortlich sei, erscheint mir unglaubwürdig. Spätestens bei dem Hinweis auf den diskriminierenden Inhalt tragen sie zumindest eine moralische Mitverantwortung für das wiederholte Zeigen. Und wie findet es die BVG, dass viele ihrer Fahrgäste und Mitarbeiter beleidigt werden? Gast, taz.de

NPD-Verbot jetzt!

■ betr.: „Volksverhetzung: Schmidtke muss sich bewähren“, taz.de vom 4. 12. 13

Zu Recht wurde gestern ein Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Man sollte neben dem Grundgesetz auch die sämtlichen Menschenrechtskonventionen und Verträge der Europäischen Union (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, UN-Charta etc.) dabei berücksichtigen, dann wird die richterliche Entscheidung im Namen des Volkes, zu Gunsten unseres Volkes gefällt. Man sollte auch berücksichtigen, unter welchen Bedingungen die Autonomie unseres Landes 1947 legitimiert wurde. Dies ist ein wichtiges Argument, insbesondere wenn man die letzten Volksverhetzungen durch die NPD in Berlin dabei erwähnen würde. Wer wird unsere Kinder an den Schulen schützen können, wenn nicht das Bundesverfassungsgericht jetzt! Auch der NSU Prozess könnte eine wichtige Rolle spielen, um dem Verbot zuzustimmen. Stefan Mustermann, taz.de

Armseliger Hass

■ betr.: „Volksverhetzung: Schmidtke muss sich bewähren“, taz.de vom 4. 12. 13

Den Wunsch, die NPD endlich zu verbieten und nicht auch noch Steuermittel an sie abzugeben, plus Schutz der Jugend vor der Belästigung durch „Schulhof-CDs“ und andere Gründe kann ich gut verstehen. Dennoch wäre es mir lieber, sie würde nicht gerichtlich verboten. Mir würde es Genugtuung bereiten, wenn die NPD unter dem Schutz des Staates stehend von selber den Bach runterginge. All dieser armselige Hass, den die gegen unsere Gesellschaft empfinden – und wir schützen und helfen denen bis zum NPD-Sterbebett. Das hat Stil und erspart uns dämliche Dolchstoßlegenden, die nach einem Verbot sicherlich im Untergrund verbreitet würden. Frank, taz.de

Soll es Tote geben?

■ betr.: Flughafen BER

Liebe taz-Redaktion, im Februar 2012 hieß es laut Bild-Bericht (Titel: „Parkhäuser am BER bröckeln schon!“ von Jan Wehmeyer), dass die neu gebauten Parkhäuser des BER schwere statische Mängel aufweisen und ein renommierter Sachverständiger festgestellt hat, dass er aufgrund von statischer Fehlplanung und zudem noch unsachgemäßer Ausführung eine Gefährdung und die Standsicherheit bei Nutzung nicht gegeben sieht. Heute heißt es, dass die Bauaufsicht diese Parkhäuser abgenommen hat und die bereits ohne Last entstandenen Risse in tragenden Teilen zugespachtelt und gemalert werden. Ein Vorgehen, welches der Sachverständige bereits im letzten Jahr als nicht sicher einstufte.

Statische Fehlplanungen unter Mehdorns Regie haben wir am Hauptbahnhof trotz Kontrolle durch Prüfingenieure und der Bauaufsicht. Soll es Tote geben? Wie in Riga?

Ich denke, das Gespann aus Mehdorn, Wowereit, Kunkel und wie sie alle heißen geht das Risiko ein, dass Menschenleben gefährdet werden. Das in Berlin und Brandenburg bei derartigen Bauten das System aus Statiker, Prüfingenieur und Bauaufsicht nicht funktioniert, zeigen die Humboldthafenbrücke und der Hauptbahnhof (Lagerinstabilität nun jüngst entdeckt – warum, das weiß keiner von den Fachleuten).

Hier wird möglicherweise mit Missbrauch von Staatsmacht auf allen Ebenen der Straftatbestand der Baugefährdung erfüllt.

SUSANNE WAGNER, Berlin

Rettet die Tram 61

■ betr.: Straßenbahnlinie 61 retten

Auf der Seite www.linie61.de besteht noch bis zum 29. Dezember 2013 die Möglichkeit, eine Petition für den Erhalt der Straßenbahnlinie 61 zwischen S-Bahnhof Friedrichshagen und Rahnsdorf-Waldschänke zu unterstützen. Die Straßenbahn fährt in diesem Abschnitt durchgehend auf einem besonderen Bahnkörper; bis auf eine Kreuzung gibt es keinerlei Konflikt zwischen der Bahn und dem Autoverkehr. Mit der derzeitigen Situation können also sowohl die Fahrgäste der Straßenbahn als auch die Autofahrer/innen im Fürstenwalder Damm zufrieden sein.

Ein anstelle der Straßenbahn einzurichtender Ersatzbus würde im laufenden Betrieb teurer sein als die Tram. Außerdem müsste der Bus in Richtung Friedrichshagen an der Haltestelle Strandbad Müggelsee jedenfalls im Ausflugsverkehr viele Fahrgäste aufnehmen, mit Fahrscheinverkauf und -kontrolle – und zwar in der stadteinwärtigen Fahrspur. Dem Verkehrsfluss im ohnehin schon stark belasteten Fürstenwalder Damm wäre dies sicherlich nicht gerade förderlich.

Die Strecke liegt zum großen Teil in der engeren Schutzzone II für das Wasserwerk Friedrichshagen. Weshalb in einem Trinkwasserschutzgebiet ausgerechnet das umweltfreundlichste motorisierte Verkehrsmittel zur Disposition steht, vermag ich nicht einzusehen.

Es gibt also eine ganze Reihe guter Gründe, sich für den Erhalt der Tramstrecke nach Rahnsdorf auszusprechen. KLAUS KOTZUR, Berlin