OVG: Wettbüros nicht schließen

DÜSSELDORF taz ■ Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Kommunen im Land gebeten, keine privaten Wettbüros zu schließen. Anordnungen zur Schließung der Büros sollten mindestens bis zu einer Entscheidung des Gerichts nicht vollstreckt werden, so ein Sprecher des Gerichts gestern auf taz-Anfrage. Nachdem die Verwaltungsgerichte in NRW widersprüchliche Urteile über die Legalität privater Sportwetten gefällt hatten, soll das OVG noch in diesem Monat eine Grundsatzentscheidung verkünden. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht das staatliche Wettmonopol bestätigt. Die EU will dagegen das Monopol kippen. TEI