Justiz muss Verfahren straffen

FREIBURG taz ■ Deutschland muss die Bürger besser vor überlangen Gerichtsverfahren schützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert eine Änderung der Gesetze. Es genüge nicht, dass das Bundesverfassungsgericht in Extremfällen eine überlange Verfahrensdauer feststellen kann. Der Bürger müsse ein Rechtsmittel zur Beschleunigung haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen Prozess um Schadensersatz seit 16 Jahren läuft. Als Kompensation muss ihm die Bundesrepublik 10.000 Euro zahlen. Justizministerin Zypries hat bereits im August 2005 einen Entwurf für eine Untätigkeitsbeschwerde vorgelegt. CHR