HRE-VERSTAATLICHUNG
: Laut Landgericht verfassungsgemäß

MÜNCHEN | Die vollständige Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) hat nach vorläufiger Einschätzung des Landgerichts München nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Klagen des US-Großinvestors Christopher Flowers und 37 weiterer ehemaliger HRE-Aktionäre erfuhren damit zum Prozessauftakt gestern einen ersten Dämpfer. Die Kläger werfen dem Bund allerdings auch Verstöße gegen das Aktien- und das Europarecht vor. Dazu wollen sich die Richter des Landgerichts erst später äußern. (apn)