Üppiger Konkurs

HONORAR Ein Insolvenzverwalter bekam Millionen

Die Forderung, dass Insolvenzverwalter besser und nach klareren Kriterien qualifiziert sein müssten, gibt es schon länger. In Niedersachsen hat sich die Frage gerade zum Politikum ausgewachsen, nachdem bekannt wurde, dass ein Insolvenzverwalter für eine dreimonatige Tätigkeit 14,5 Millionen Euro erhalten hat.

Genehmigt hatte ihm dieses Honorar das Amtsgericht Aurich für die Betreuung des ostfriesischen Bauunternehmens Bohlen& Doyen. Für zusätzliche Empörung hatte gesorgt, dass nach einem Bericht des Magazins „Panorama“ Mitarbeiter der Firma mit zum Teil hohen Gehaltsansprüchen leer ausgingen.

Nun ermittelt die Zentralstelle für Korruptionsstraftaten in Osnabrück gegen einen Rechtspfleger des Amtsgerichts Aurich wegen Korruptionsverdachts. Für die Honorarbemessung von Insolvenzverwaltern gibt es im Insolvenzrecht zwar klare Regeln – doch zugleich die Möglichkeit von Zulagen. In Aurich scheint eben dies der Fall gewesen zu sein. Auch die sechs Mitglieder des Gläubigerausschusses, darunter der Ex-Betriebsrat, erhielten mit über 400.000 Euro ein Honorar, das Experten für unangemessen halten.

Die niedersächsischen Grünen forderten in einer Anfrage an die Landesregierung eine stärkere Zentralisierung und fragten nach der Qualifikation der zuständigen Richter und Rechtspfleger. In seiner Antwort nannte Justizminister Bernd Busemann (CDU) die Insolvenzgerichte „gut aufgestellt“. Experten wie der Mannheimer Insolvenzrechtler Georg Bitter fordern dagegen eine stärkere Zentralisierung. Es gebe zu viele Richter, die das komplizierte Insolvenzrecht gleichsam „im Nebenamt“ betreiben müssten. GRÄ