Rechts-Tipps

Einen angemessenen Teil der Mietkaution kann der Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses für noch abzurechnende Nebenkosten einbehalten. Aber nur für kurze Zeit, entschied das Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Leistet der Mieter Vorschüsse auf die Mietnebenkosten, so hat der Vermieter normalerweise bis zu einem Jahr Zeit, um über die Kosten abzurechnen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des einjährigen Abrechnungszeitraums. Auch wenn das Mietverhältnis endet, gilt nichts anderes.

Ein neues Widerrufsrecht gilt seit diesem Freitag. Für Kunden von E-Bay und Co. wurden die Widerrufsfristen halbiert. Wer bei einer Internetauktion den Zuschlag bekommt, hat künftig ab Erhalt der Ware nur noch zwei Wochen Zeit, um den Geschäftsabschluss zu widerrufen. Bislang galt bei E-Bay und Co. anders als im normalen Online-Handel eine Widerrufsfrist von einem Monat. Voraussetzung für die verkürzte Widerrufsfrist ist, „dass der Käufer unverzüglich nach Ende der Auktion in Textform – zum Beispiel per E-Mail – über sein Widerrufsrecht belehrt wird“, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach einem Bericht von heute.de. Außerdem müsse der Kunde „bereits vor Abgabe seines Gebots deutlich und verständlich“ über seine Rechte informiert worden sein.

Gegen die von der Bundesregierung geplante Verlagerung der Nachlassangelegenheiten von den Amtsgerichten zu Notaren wehren sich die Rechtspfleger. Die Leidtragenden seien die Bürger, sagte die Vorsitzende des Verbandes der Rechtspfleger, Angela Teubert-Soehring. Erbscheine würden dann um 25 Prozent teurer, weil Notare zusätzlich zu den Gebühren Umsatzsteuer sowie Schreib- und Portoauslagen erheben würden. Die geplante Reform sei auch deshalb nicht zu verstehen, weil Erbsachen bei den Gerichten kostendeckend bearbeitet würden.